Pfalzgrafen von Tübingen (12. Jahrhundert)
Die Pfalzgrafen von Tübingen waren ein süddeutsches Adelsgeschlecht, das von den Grafen von Nagold abstammte. Hugo I. von Nagold wurde 1007 mit dem Königsgut Holzgerlingen und dem Reichsforst Schönbuch belehnt. Die Grafen von Nagold erwarben immer größeren Besitz. Mitte des 12. Jahrhunderts verlegten sie ihr Herrschaftszentrum nach Tübingen und nannten sich „von Tübingen“. 1145 wurden sie zu den Pfalzgrafen von Tübingen erhoben. Hugo V. (1125-1152) wurde dann Hugo I., Pfalzgraf von Tübingen genannt. Die Pfalzgrafenwürde war damals nicht mehr mit der ursprünglichen Aufgabe der Betreuung einer Königspfalz verbunden, sondern bedeutete eine Art Kontrolle und Vertretung des Königs.
Zum Schutz ihrer Länder bauten die Pfalzgrafen von Tübingen vom 12. bis zum 13. Jahrhundert die Burg Hohennagold und die Stadt Nagold aus. Sie erwarben weiterhin ausgedehnten Besitz und taten sich besonders bei der Gründung von Klöstern hervor. Die Zersplitterung in einzelne Nebenlinien, eine aufwendige Hofhaltung und großzügige Schenkungen an die von ihnen gegründeten Klöster führten zum wirtschaftlichen Niedergang der Familie.
Grafen von Hohenberg (13. Jahrhundert)
Die Grafen von Hohenberg waren im 13. Jahrhundert ein bedeutendes schwäbisches Adelsgeschlecht. Erstmalige Erwähnung finden die Grafen von Hohenberg im Jahre 1170 in einer Urkunde von Friedrich Barbarossa, in der Burkhard I. von Zollern-Hohenberg als Zeuge genannt wird. Man geht davon aus, dass sich die Hohenberger um die Mitte des 12. Jahrhunderts von den Grafen von Zollern abspalteten.
Der Stammsitz der Familie lag auf dem Oberhohenberg (Burg Oberhohenberg), am Albtrauf zwischen Spaichingen und Schömberg. Territoriale Erweiterungen gingen von diesem Stammsitz aus. Aber auch kluge Heiratspolitik brachte zusätzliches Territorium, zu einem großen Teil auf Kosten der Pfalzgrafschaft Tübingen: Burkhard III., Enkel von Burkhard I., heiratete Mechthild von Tübingen und konnte so das Gebiet um Nagold erwerben, sein Sohn Burkhard IV. gewann durch Heirat mit Luitgard von Tübingen die Stadt Horb am Neckar und deren Umland hinzu.
In der auf Burkhard III. folgenden Generation erreichten die Hohenberger den Höhepunkt an politischer Bedeutung und territorialer Ausdehnung. Gleichzeitig wurde 1260 mit der Teilung des Hauses in eine Rottenburger (Haupt-) und eine Nagold-Wildberger Linie aber auch der Grundstein für den späteren Niedergang gelegt.
Herzog Ulrich von Württemberg (1487-1550)
Ulrich von Württemberg zeichnete sich durch Rücksichtslosigkeit und Misstrauen gegenüber den Menschen in seiner Nähe aus. Sein privates und politisches Leben war turbulent, seine Machtpolitik aggressiv. Herzog Ulrich entwickelte ein neues Konzept zur Landesverteidigung. Dazu gehörte ein Ring von sieben Landesfestungen rund um die Residenzstadt Stuttgart. Kirchheim, Schorndorf, Hohenasberg, Hohenneuffen, Hohentübingen, Hohenurach und Hohentwiel hatte er zum Ausbau bestimmt.
Beim Ausbruch des Bauernkriegs in den 20er-Jahren des 16. Jahrhunderts reagierte der Herzog mit einem eigenen Landtag ohne Bauern in Tübingen. Anschließend rekrutierte er Truppen und stellte die Ruhe im Land wieder her.
Er starb 1550 und liegt in der Stiftskirche in Tübingen begraben.
Herzog Christoph von Württemberg (1515-1568)
Die Mutter Herzog Christophs, Sabina von Bayern, floh vor ihrem Mann Herzog Ulrich aus einer unhaltbaren Ehe. Der zurückgelassene Sohn, dem sein Vater zeitlebens mit großem Misstrauen begegnete, wurde in Innsbruck am Hof Ferdinands I. erzogen. Er war lange Zeit in dynastische Konflikte verwickelt.
Herzog Christoph schrieb die lutherische Ausrichtung der württembergischen Kirche endgültig fest, richtete zur Theologenerziehung dreizehn Klosterschulen ein und übernahm die politische Führungsrolle im deutschen Protestantismus. Sein Hof im Alten Schloss war der eines Renaissancefürsten, der Repräsentation und Selbstdarstellung sehr hoch schätzte.
Herzog Christoph plante den Ausbau der Burg Hohennagold zu einer Landesfestung. Jedoch wurde dieses Projekt nie realisiert. Sein Regierungswerk legte aber für über zweihundert Jahre die Grundlage für das württembergische Staatswesen.